Initiativkreis ›Christengemeinschaftliches Leben und Wohnen‹

Wir haben unseren Initiativkreis im März 2021 mitten in der Corona-Krise gegründet und treffen uns regelmäßig zum Austausch und zur Weiterentwicklung unserer Ideen und Projekte. Für diesen Zweck haben wir einen Verein ins Leben gerufen:

Der Vereinszweck

Der Verein fördert die Umsetzung von Initiativen, in denen Menschen gemeinschaftlich zusammenleben wollen. Diese Gemeinschaften leben nach den Grundsätzen eines freien Geisteslebens, eines brüderlichen Wirtschaftslebens und gleicher Rechte eines jeden Menschen. Sie anerkennen neben der materiellen Welt auch eine geistige Welt und betrachten die Erde als lebendiges Wesen.

Leitstern

Schonach, 3. Februar 2024

Der Initiativkreis Christengemeinschaftliches Leben und Wohnen hat nach seinem Treffen am 10. März eine neue Fassung seines Leitsterns angenommen. Im Folgenden finden Sie die revidierte Version, welche die vorherige ersetzt:

„Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebt der Einzelseele Kraft.“

Rudolf Steiner

  1. Die Erde ist in all ihren Zusammenhängen ein lebendiges Wesen.
    Das menschliche Leben auf unserer Erde hat eine physische, eine seelische und eine göttlich – geistige Seite.
    Diesen harmonischen Zusammenklang wollen wir fördern und entwickeln.
    So wenden wir uns bewusst in Gemeinschaft zur göttlich – geistigen Welt.

  2. Wir sind Lernende.
    Im Zusammenleben impulsieren wir uns gegenseitig. Künstlerische und religiöse Elemente sind Grundpfeiler der Gemeinschaftsbildung und des Einzelnen.
    Jeder erbringt in Freiheit den ihm eigenen künstlerisch – kulturellen Beitrag zur sozialen Gestaltung der Gemeinschaft.

  3. Jeder Mensch hat die gleichen Rechte.
    Wir gehen achtsam miteinander um und schenken dem Anliegen der Anderen Aufmerksamkeit
  4. Wir erstreben im Wirtschaftlichen Brüderlichkeit.

Kultus

  1. Der Kultus der Menschenweihehandlung ist uns zentrales Anliegen.

Kultur

  1. Die Auseinandersetzung und Beschäftigung mit der Anthroposophie und dem Goetheanismus impulsiert individuelle und gemeinsame kulturell-künstlerische Betätigung.
    Wir beteiligen uns bei Angeboten von Kunst und Kultur.

Leben

  1. Wir unterstützen uns bei Anliegen zur Gestaltung der Gemeinschaft an den einzelnen Wohnorten. Ein regelmässiger Austausch hilft uns dabei.

Wohnen

  1. Wir suchen nach Möglichkeiten den Wunsch nach unterschiedlichen Wohnformen für die verschiedenen Lebensalter und Lebenssituationen zu realisieren.

Wirtschaftliches

  1. Gemäss der Dreigliederung des sozialen Organismus ist uns Brüderlichkeit im Wirtschaftlichen ein Anliegen. Wir suchen Möglichkeiten des Ausgleichs und der Kooperation, so dass an jedem Wohnort der Lebensbedarf gedeckt werden kann.

Gebäude

  1. Alle Lebensorte sind bemüht, den ihnen zur Verfügung stehenden Boden naturschonend zu bebauen und die Gebäude bauökologisch zu renovieren.
    Wir tauschen unsere Erfahrungen im Gebäudeunterhalt und bei Renovationen aus um eine möglichst bauökologische Bausubstanz zu erhalten.

Umgebung

  1. Wir helfen einander unsere Umgebung unter Einbezug der Naturwesen, der biologisch – dynamischen Anbauweise und der Permakulturen zu pflegen.

Mobilität

  1. Vorhandene Fahrzeuge und andere Gerätschaften stellen wir einander so weit möglich zur Verfügung.

Der Initiativkreis «Christengemeinschaftliches Leben und Wohnen»

Vereinsstatuten

Kreuzlingen, 14. März 2021

Name und Sitz
Unter dem Namen „Förderverein für christengemeinschaftliches Wohnen und Leben“ besteht ein Verein im Sinne von Art 60ff. ZGB mit Sitz in Kreuzlingen.

Zweck
Der Verein fördert die Umsetzung von Initiativen, in denen Menschen gemeinschaftlich zusammenleben wollen. Diese Gemeinschaften leben nach den Grundsätzen eines freien Geisteslebens, eines brüderlichen Wirtschaftslebens und gleicher Rechte eines jeden Menschen. Sie anerkennen neben der materiellen Welt auch eine geistige Welt und betrachten die Erde als lebendiges Wesen. In ihren Alltag integrieren sie künstlerische und kulturelle Tätigkeiten. Sie anerkennen die christliche Botschaft und spirituelle Tätigkeit der Christengemeinschaft. Beim Erwerb, Bau und Umbau von Liegenschaften haben ökologische Bauweise und die Entschuldung des Bodens eine hohe Priorität. Dazu kann auch mit Stiftungen, die diese Ziele unterstützen, zusammengearbeitet werden.

Finanzielle Mittel
Der Verein erhält seine Mittel durch Beiträge, Spenden, Darlehen und Schenkungen von Mitgliedern und Freunden.

Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beträgt 30 Franken.

Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.

Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Beitrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich einzureichen. Dieser entscheidet über Aufnahme und Ausschluss. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mitglieder können auch durch elektronische Zuschaltung an den Versammlungen teilnehmen.

Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Kontrollstelle.

Mitgliederversammlung
Die Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind:

  • Abnahme der Jahresrechnung und des Voranschlags
  • Festsetzung des Jahresbeitrages
  • Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
  • Beschlussfassung und Änderung der Statuten
  • Auflösung des Vereins


Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst.
  • Er führt die Geschäfte ehrenamtlich im Rahmen des Vereinszwecks.
  • Die Zeichnungsberechtigung ist kollektiv zu zweien.
  • Eine Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
  • Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Er gibt darüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.

Kontrollstelle

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Revisor, der die Jahresrechnung überprüft und nicht zwingend Mitglied des Vereins sein muss.

Statutenänderung
Die Statuten können abgeändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der teilnehmenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

Auflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, sofern sich mindestens zwei Drittel der teilnehmenden Mitglieder dafür aussprechen. Das nach der Auflösung des Vereins verbleibende Vermögen ist der Christengemeinschaft Kreuzlingen-Konstanz zu überweisen. Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 14. März angenommen worden und in Kraft getreten.